Werbetafeln

Der WFV hat vier Werbetafeln an den Zufahrten zur Stadt.

Auf Anfrage können diese von Vereinen bzw. gemeinnützigen Organisationen zur Bewerbung deren einzelner Aktionen in Wasserburg genutzt werden.

  • Diese Möglichkeit steht ausschließlich Vereinen und gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung.

  • Der WFV hat immer das Vorrecht, eine eigene Veranstaltung zu bewerben.

  • Für das Auf- und Abhängen sind die jeweiligen Organisationen selbst verantwortlich.

  • Für mögliche Schäden an den Tafeln haftet die jeweilige Organisation.

  • Banner und Plakate von Veranstaltungen anderer Vereine und Organisationen dürfen bis max. 14 Tage vor dem Termin angebracht werden und müssen unmittelbar danach wieder entfernt werden.

  • Vor dem Anbringen muss rechtzeitig, schriftlich die Genehmigung vom WFV eingeholt werden. Dies gilt auch, falls bereits im Vorjahr eine solche Genehmigung für eine frühere Veranstaltung erteilt wurde.

  • Werbung auf den Bannern oder Plakaten darf  maximal 10%  ihrer Fläche nicht überschreiten und darf nur in Form von Logos enthalten sein.

  • Diese 10% Werbefläche darf nur Sponsoren enthalten, welche die Veranstaltung in direkter Zuwendung unterstützen und nicht nur die Produktion der Werbemittel finanzieren.

  • Bei der Anfrage ist ein Entwurf des aufzuhängenden Banners beizufügen.

  • Anfragen sind per eMail an info@wfv-wasserburg.de  oder per Post an das WFV-Büro zu stellen.

Werbetafel: B 304
(Bahnübergang Reitmehring)

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Beidseitige Nutzung sinnvoll!

Münchner Straße
(Kreisverkehr Tankstelle)

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Beidseitige Nutzung sinnvoll!

Rosenheimer Straße
(Ecke Siedlung am Dobl)

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Salzburger Straße
(“Schöne Aussicht”)

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