Änderungen zum 12.04.2021
Alle aktuellen Corona-Regeln für den Landkreis Rosenheim finden Sie unter folgendem Link:
Aktuelles zu COVID-19 des Landratsamts Rosenheim
Aktuelle Bekanntmachungen des Landratsamtes Rosenheim:
Amtsblatt für den Landkreis Rosenheim
Rechtliche Grundlage für die Corona-Regeln:
12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05.03.2021 in Verbindung mit der Verordnung zur Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 09.04.2021
Wo finde ich konkrete Regelungen für das Wirtschaftsleben?
Antwort: Teil 4 Wirtschaftsleben der 12. BayIfSMV
Wie lauten die Neuerungen kurz und knapp abhängig von der Inzidenzzahl?
Antwort: Inzidenz unter 50: Der Einzelhandel öffnet; Inzidenz zwischen 50 und 100: Shoppen mit Terminvereinbarung, nun auch für Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien, Blumenläden, Buchhandlungen und Schuhgeschäfte; Inzidenz zwischen 100 und 200: Click&Meet mit Negativ-Test-Vorlage; Inzidenz ab 200: nur Click&Collect (Bestellen und Abholen vor Ort)
Wo kann ich mich testen lassen, um bspw. Click&Meet bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200 wahrzunehmen?
Antwort: Infos zu Tests und Testzentren vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und Möglichkeit für einen Schnelltest in Wasserburg (ohne Gewähr auf Richtigkeit und Aktualität)