Änderungen zum 12.04.2021

Alle aktuellen Corona-Regeln für den Landkreis Rosenheim finden Sie unter folgendem Link:

Aktuelles zu COVID-19 des Landratsamts Rosenheim

Aktuelle Bekanntmachungen des Landratsamtes Rosenheim:

Amtsblatt für den Landkreis Rosenheim

Rechtliche Grundlage für die Corona-Regeln:

12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05.03.2021 in Verbindung mit der Verordnung zur Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 09.04.2021

Wo finde ich konkrete Regelungen für das Wirtschaftsleben?

Antwort: Teil 4 Wirtschaftsleben der 12. BayIfSMV

Wie lauten die Neuerungen kurz und knapp abhängig von der Inzidenzzahl?

Antwort: Inzidenz unter 50: Der Einzelhandel öffnet; Inzidenz zwischen 50 und 100: Shoppen mit Terminvereinbarung, nun auch für Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien, Blumenläden, Buchhandlungen und Schuhgeschäfte; Inzidenz zwischen 100 und 200: Click&Meet mit Negativ-Test-Vorlage; Inzidenz ab 200: nur Click&Collect (Bestellen und Abholen vor Ort)

Wo kann ich mich testen lassen, um bspw. Click&Meet bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200 wahrzunehmen?

Antwort: Infos zu Tests und Testzentren vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und Möglichkeit für einen Schnelltest in Wasserburg (ohne Gewähr auf Richtigkeit und Aktualität)