Liefer- und Abholangebot im Lockdown
Die Wasserburger Geschäfte, Dienstleister und Gastronomen sind auch weiter für Sie da! Die Wasserburger Wirtschaftswelt reagiert auf die neuen Vorgaben (siehe Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) und so haben viele Händler und Dienstleister - wie schon im Frühjahr - ein Lieferangebot für ihre Kunden eingerichtet. Mit 11. Januar 2021 ist zusätzlich - unter Auflagen (siehe unten) - das Abholen vorher bestellter Waren direkt beim Einzelhändler zulässig: „Click and Collect“ Ab 11.01.2021 ist in Bayern das Abholen zuvor online oder telefonisch bestellter Ware im Einzelhandel unter folgenden Auflagen zulässig: Hygienekonzept des Einzelhändlers, das gewährleistet, dass sich vor dem Ladengeschäft keine Menschenansammlungen bilden (bspw. durch fest vereinbarte Zeitfenster für die Abholung der Ware durch den Kunden) Alle Beteiligten (Personal, Kunden und Begleitpersonen) müssen eine FFP2-Maske tragen Die FFP2-Maske muss in den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen getragen werden (Quellen: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/5/baymbl-2021-5.pdf und https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/click-and-collect-startet-in-bayern-das-sind-die-bedingungen,SLhU2sY) Und als Ergänzung oder Alternative, falls Sie bei diesem vielfältigen Angebot noch nicht das Richtige gefunden haben: Gutscheine „Heute zahlen – morgen freuen!“ Unterstützen Sie Ihr Lieblingsgeschäft oder Ihr Lieblingslokal! Für den Fall, dass Sie sich dabei nicht auf einen bestimmten Betrieb festlegen wollen – kein Problem – entscheiden Sie sich einfach für den „Wasserburg Gutschein" mit derzeit 113 Akzeptanzstellen in und um Wasserburg! Zurück zu den News. Hier klicken!